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Ab 1. April 2012 gilt auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites. Diese wird über das UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) eingeführt werden. Zwar gibt es das System der kostenpflichtigen Abmahnungen in der Schweiz (im Gegensatz zu Deutschland) nicht, trotzdem kann ein fehlendes Impressum im Streitfall teuer zu stehen kommen.

Weitere Informationen bei Martin Steiger und Nils Güggi.

Thomas Müller vom Tages-Anzeiger hat einen Beitrag zur Zulässigkeit von Bewerber-Screening im Internet publiziert. Er referenziert dabei den Jusletter Beitrag von Dr. iur. Urs Egli und die Besprechung von Nils Güggi (mit kritischem Kommentar von mir).

Der Beitrag zielt in die Richtung, dass Facebook & Co. bei der Bearbeitung von Bewerber-Dossiers und im Bewerbungsgespräch nicht genutzt werden dürfen. Leider hat mir niemand schlüssig darlegen können, warum öffentliche Äusserungen auf sozialen Plattformen nicht öffentlich sein sollen, wenn die betreffende Person selber diese ins Internet gestellt hat (siehe mein Kommentar bei Güggi). Zum Vergleich eine Behauptung: Wenn ich ein Interview gebe, das in einer Zeitung abgedruckt wird, so wird niemand in Frage stellen, dass ich in einem Bewerbungsgespräch damit konfrontiert werden kann.

Auch über Google kann man öffentliche Informationen über eine Person zusammentragen und nutzen. Auch dieser Aspekt wird m.E. zu wenig berücksichtigt. Die Frage, ob man Google zum Bewerber-Screening nutzen darf, scheint niemand verneinen zu wollen. Liegt das ev. daran, dass sich die Google-Suche etwas früher etabliert und man sich schon mehr an diese neue Reailtät gewöhnt hat als ans Web 2.0 mit den sozialen Netzwerken?

Ich gebe zu, dass sich viele Leute zu wenig mit den Privacy-Einstellungen auf den genannten Portalen beschäftigen und sich oft nicht bewusst sind, dass gewisse Äusserungen auch negative Folgen haben können. Letztlich ist es aber trotzdem ihr Verantwortungsbereich. Es gehört zur neuen Realität des Web 2.0, dass der Junge von nebenan plötzlich Journalist wird, wenn er einen entsprechenden Beitrag publiziert, den alle Leute lesen können. Er tut seine Meinung öffentlich kund.

Um dies bewusster zu machen müsste man Privacy Regeln und Warnungen für Portalanbieter durchsetzen und die Kinder schon in der Schule auf die Problematik vorbereiten.

Mit den neuen Möglichkeiten, sich auf sozialen Netzwerken zu präsentieren, stellen sich auch neue rechtliche Fragen. Besonders interessant ist dabei der Zusammenhang zwischen angestrebtem Arbeitsverhältnis und Privatsphäre im Bewerbungsverfahren:

  • Darf man Informationen von Facebook, Xing oder anderen sozialen Netzwerken im Bewerbungsprozess benutzen?
  • Wo sind die Grenzen?

Auch 10vor10 hat sich diesem Thema schon gewidmet und über einen Workshop berichtet an dem ich den Teil "Grenzen der Legalität" vermittelt habe.

Nun ist auch ein juristischer Aufsatz erschienen, der sich u.a. diesem Thema widmet und der betreffend diesem Aspekt bereits kontrovers diskutiert wird.

affolter.NET

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Als Jurist und Microsoft .NET Entwickler bin ich für die spezifischen Probleme aus den beiden Bereichen Recht und IT spezialisiert. Wo die traditionelle Rechtswissenschaft auf die schnellebige IT trifft, ist diese Erfahrung und dieses Wissen von grossem Nutzen.
Martin Affolter

Verbindung Recht und IT

Natürlich ist der Umgang mit persönlichen Daten ein bedeutendes Thema. Wozu ich bereits im 10 vor 10 Stellung bezog (Sendung vom 22. Februar 2005) oder mich auch schon als juristischer Begleiter für sogenante Live-Hackings engagierte.

Doch sind es nicht auch zuletzt oft Themen rund um datenübergreifende Websites /-dienste und allgemeine rechtliche Grundlagen von Applikationen die Fragen aufwerfen.

Als erprobter Jurist, Entwickler und Dozent freue ich mich, zu diesen Themen beizutragen.

Interessant

Gastauftritt beim Schweizer Fernsehen. Auskunft zur Phishing-Problematik.

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